Folgende Leitlinien zur umweltbewussten Nutzung von künstlichem Licht bei Nacht gelten innerhalb des Gebietes des Sternenparks Attersee-Traunsee:
- Eine Blendung bzw. das Anleuchten anderer Personen sowie das Ausstrahlen von Licht in Naturräume soll unter jeglichen Umständen verhindert werden.
- Notwendige Sicherheitsvorkehrungen bzw. -maßnahmen sollen zu keinem Zeitpunkt gefährdet sein.
- Taschenlampen sollen rot oder orange sein und sollen nur für Wegfindungen (Sicherheit) benutzt und nur auf die entsprechenden Wege gerichtet werden.
- Die Benutzung von Scheinwerfern soll verhindert werden.
- Schwach-leuchtende Laternen bzw. Campinglampen sollen nur im direkten Wohn- bzw. Aufenthaltsbereich (zB. eigenes Zelt oder Teleskop) benutzt werden, solange diese warmweißes Licht ausstrahlen.
- Stirnlampen sollen rot gefärbt sein, deren Benutzung soll so kurz wie möglich gehalten werden (zB. Montage Zelt oder Teleskop).
- Fahrzeuge, sofern sie nicht fahren, sollen ihr Licht komplett abschalten (Ausnahme notwendige Sicherheitslichter).
- Bildschirme (Laptops, Tablets, Handys): Mit Night-Shift (Nachtmodus, orangene Hintergrundfärbung) sollen mit versehen werden, sowie deren Beleuchtung am Minimum sein.
- Licht zu ästhetischen Zwecken (zB. Fotographien oder Filmaufnahmen) soll verhindert und ggf. mit dem Parkmanagement abgeklärt werden.